Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:
Bei der drei- und vierjährigen beruflichen Grundausbildung aus:
Bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung aus:
Die Abschlussnote Allgemeinbildung ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den Noten für die einzelnen Teilbereiche.
Beispiel:
Erfahrungsnote 4.5
Vertiefungsarbeit 5.0
Schlussprüfung 5.0
4.5 + 5.0 + 5.0 = 14.5 : 3 = 4.833
(gerundet) Abschlussnote: 5.0
Das Qualifikationsverfahren kann zweimal wiederholt werden. Dabei haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Bei der drei- oder vierjährigen Grundbildung:
1. Sie besuchen erneut für ein Jahr die Schule und schreiben eine neue VA und SP. In diesem Falle zählen die neu erworbenen Noten in diesen beiden
Positionen und der Durchschnitt der Jahresnoten in den Fächern Gesellschaft und Sprache und Kommunikation (Erfa-Note) als neue Positionsnoten.
2. Jemand besucht die Schule für ein weiteres Jahr als Vorbereitung auf die SP und legt nur diese erneut ab.
In diesem Falle zählen die neue SP-Note sowie die alte VA- und Erfa-Note.
3. Er oder sie verzichtet auf einen Schulbesuch und legt die SP erneut ab. Auch in einem solchen Fall gelten die neue SP-Note sowie die alte VA- und Erfa-Note.
Es ist unmöglich, nur die VA oder nur die VA und SP zu wiederholen.
Bei der zweijährigen Ausbildung:
Bei der 2jährigen Grundbildung müssen Repetierende mit ungenügender Abschlussnote in der Allgemeinbildung die Schule für ein weiteres Jahr besuchen und eine neue VA schreiben. Mit dem Schulbesuch erhalten sie sowohl eine neue Erfa- als auch eine neue VA-Note, aus denen die neue Abschlussnote errechnet wird.
Die Schlussprüfung findet an Ihrer Berufsschule statt und wir von Ihrer Berufsschule erstellt und organisiert.
Der Termin wird von der PK Allgemeinbildung festgelegt.
Die nächste Schlussprüfung in der Allgemeinbildung findet am Montag, dem 12. Juni 2023 statt
Copyright © 2023 Prüfungskommission 99 | Impressum | Datenschutz